Eines unserer Hauptziele bei eBay ist die Unterstützung und Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die ihr Geschäft durch die Erschließung neuer Märkte in der EU und weltweit ausbauen möchten. Allerdings schaffen gesetzliche Regelungen manchmal auch Hindernisse für den internationalen Handel. Aktuell ist eine neue EU-Abfallrahmenrichtlinie in Vorbereitung, die kleine und mittlere Unternehmen dazu verpflichten würde, vor dem Verkauf in der EU eine Vielzahl komplexer Registrierungsverfahren zu durchlaufen. Diese neuen Regeln werden auch als erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) bezeichnet.
Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen, die unter die EPR-Vorschriften fallende Produkte an Käufer*innen in anderen EU-Ländern verkaufen, ab dem ersten verkauften Produkt für EPR-Verpflichtungen haften, die im Land des Käufers/ der Käuferin gelten. Dies verursacht einen enormen Verwaltungsaufwand, der sich je nach der Anzahl der Länder und Produktkategorien, die Verkäufer*innen bedienen, noch vervielfacht. Die Kosten für die Einhaltung der EPR können sich für ein kleines Unternehmen, das Zugang zum gesamten Binnenmarkt haben möchte, auf bis zu 140.000 € sowie 39 Arbeitstage pro Jahr belaufen (Quelle: Ecommerce Europe).
Jetzt bietet sich die Chance, die EPR-Rahmenrichtlinie in der Europäischen Union zu vereinfachen und zu harmonisieren. Um die politischen Entscheidungsträger zu überzeugen, benötigen wir Ihre Hilfe. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Meinung gehört wird: Unterzeichnen Sie bitte unsere unten angezeigte Petition. Sie können auch hier klicken, um mehr zu erfahren.
Petition
Sicherung des Zugangs kleiner Unternehmen zum europäischen Binnenmarkt für kleine Unternehmen durch effiziente Regulierung für die Abfallwirtschaft
Wir, die Unterzeichnenden, fordern die politischen Entscheidungsträger*innen der EU auf, die Richtlinien für die EU-Abfallwirtschaft (Erweiterte Herstellerverantwortung - EPR) so zu regeln, dass der Zugang zum EU-Binnenmarkt für alle europäischen Kleinunternehmen gesichert ist und gleichzeitig die Ziele des europäischen Grünen Deals unterstützt werden.
Der derzeitige EU-Rahmen für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) wird durch die extreme Fragmentierung der Gesetze, die europäische KMU beim Verkauf von Produkten in allen 27 EU-Mitgliedstaaten befolgen müssen, erheblich erschwert.[1]
Abfallreduzierung und Entsorgung am Ende der Produktlebensdauer können auch unter Wahrung des Zugangs kleiner Unternehmen zum Binnenmarkt erreicht werden.
Aus diesem Grund sollten die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:
- Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in der EU zur Einhaltung des Rechtsrahmens für die Abfallwirtschaft. Eine zentrale Registrierungs- und Meldestelle trägt erheblich zur Rechstbefolgung der Abfallerzeuger in der gesamten EU bei. Diese Maßnahme könnte entweder über das Heimatland des Unternehmens oder in Form eines speziellen EU-Portals, das von der Europäischen Kommission betrieben wird, umgesetzt werden. Mit einem solchen „One-Stop-Shop-System“ sind die Unternehmen bereits im Zusammenhang mit der Einhaltung von MwSt.-Vorschriften vertraut.
- Einführung von Ausnahmeregelungen für Kleinstunternehmen und/oder De-minimis-Regelungen für bestimmte Produktabsatzmengen. Grenzwerte und/oder ein vereinfachtes Pauschalgebührensystem würden Unternehmen, die nur gelegentlich Waren ausführen, beim Ausbau ihrer Geschäfte helfen. Noch wichtiger ist, dass die EPR-Organisationen nicht mehr die Kosten für die Verwaltung dieser sehr kleinen Abfallerzeuger tragen müssten, die oft höher sind als die von ihnen geschuldeten Gebühren.
- Erlaubnis für Online-Marktplätze, ihre Verkäufer zu unterstützen, indem klargestellt wird, dass sie keine „Produzenten“ sind. In manchen Fällen sind Kleinunternehmen unter Umständen bereit, ihre Einhaltung der EPR-Richtlinien an den Online-Marktplatz zu delegieren, über den sie ihre Produkte im Binnenmarkt verkaufen. Diese Änderung würde einen reibungslosen Übergang ermöglichen, wenn ein kleines Unternehmen zum ersten Mal ein Produkt in einen bestimmten Mitgliedstaat oder in einer neuen EPR-Kategorie verkauft. Da Online-Marktplätze, die keinen physischen Zugang zu den Waren erhalten, jedoch keine „echten“ Produzenten sind, sollten sie von einer Sonderregelung profitieren, die es ihnen ermöglicht, Waren auf vereinfachte Weise bei EPR-Organisationen anzumelden.
Wir sind gerne bereit, in enger Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass es die künftigen Richtlinien für die Abfallwirtschaft europäischen Kleinunternehmen ermöglichen, auch künftig vom EU-Binnenmarkt zu profitieren.
Es ist unsere Aufgabe, Verbraucher*innen und Umwelt in einer Weise zu schützen, die den wirtschaftlichen Erfolg von Klein- und Kleinstunternehmen nicht unnötig erschwert.
[1] Unternehmen, die nur ein einziges Produkt, das unter die EPR-Vorschriften fällt, an einen Käufer in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen, haften bereits für die EPR-Verpflichtungen für dieses Produkt im Mitgliedstaat, in dem der Käufer ansässig ist. Hierdurch entsteht ein enormer Verwaltungsaufwand, der sich aufgrund der Anzahl der Mitgliedstaaten sowie der Produktkategorien, die der Verkäufer bedient, noch vervielfacht. Die Kosten für die EPR-Konformität können sich für Kleinunternehmen, die Zugang zum gesamten Binnenmarkt wünschen, auf bis zu 140.000 € sowie 39 Arbeitstage pro Jahr belaufen.